Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr – meistens im Frühjahr und immer im Anschluss an eine Samstagsprobe – findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Hierzu sind nicht nur alle Fördermitglieder eingeladen, sondern grundsätzlich alle derzeit aktiven Chorsänger*innen, die laut Satzung ebenfalls vollumfänglich stimmberechtigt sind.
Die Mitgliederversammlung gibt dem Vorstand Gelegenheit, auf das zu Ende gegangene Jahr zurückzublicken, über kommende Projekte und weitere aktuelle Themen zu informieren, Fragen zu beantworten und Anregungen entgegenzunehmen. Auf der Tagesordnung stehen regelmäßig auch der Finanzbericht und Wahlen des Vorstands, des Organisationsausschusses und der Kassenprüfer*innen.